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   BFH, 22.03.1994 - IX R 28/91   

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https://dejure.org/1994,6541
BFH, 22.03.1994 - IX R 28/91 (https://dejure.org/1994,6541)
BFH, Entscheidung vom 22.03.1994 - IX R 28/91 (https://dejure.org/1994,6541)
BFH, Entscheidung vom 22. März 1994 - IX R 28/91 (https://dejure.org/1994,6541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Steuerrechtliche Zuordnungen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu mehreren Miteigentümern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Miteigentümern

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.02.1965 - VI 234/63 U

    Verteilung des Ertrags eines Hauses auf die Miteigentümer nach Anteilen

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - IX R 28/91
    Für die -- anteilige -- steuerrechtliche Zurechnung der Einkünfte sind grundsätzlich die zivilrechtlichen Beteiligungsverhältnisse (§§ 743, 748 des Bürgerlichen Gesetzbuches -- BGB --) maßgebend, und zwar auch in den Fällen, in denen der Tatbestand der Einkünfteerzielung durch Wohnen im eigenen Haus i. S. von § 21 Abs. 2 EStG von mehreren gemeinschaftlich erfüllt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 5. Februar 1965 VI 234/63 U, BFHE 82, 25, BStBl III 1965, 256).

    Im Falle des gemeinsamen Wohnens im eigenen Haus bestimmt sich dies grundsätzlich nach den Eigentumsanteilen der nutzenden Miteigentümer (BFH-Urteil in BFHE 82, 25, BStBl III 1965, 256), solange die Miteigentümer nicht eine -- unter den oben dargestellten Voraussetzungen -- steuerrechtlich anzuerkennende abweichende Verteilung der Einkünfte vereinbart haben.

  • BFH, 31.03.1992 - IX R 245/87

    Relevanz von Einnahmen-Verteilungs-Abrede zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - IX R 28/91
    Steuerrechtlich ist eine solche Vereinbarung nach ständiger Rechtsprechung bei der Zurechnung der Einkünfte dann zu beachten, soweit in ihr keine Verwendung des Einkommens zu sehen ist, sondern sie ihren Grund im Gemeinschaftsverhältnis hat (Senatsurteil vom 31. März 1992 IX R 245/87, BFH 168, 248, BStBl II 1992, 890 m. w. N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2000 - 3 K 1189/97

    Verteilung eines gesondert und einheitlich festgestellten Überschusses

    BFH-Urteile vom 27. Juni 1978 VIII R 168/73, BStB1 II 1978, 674; vom 7. Oktober 1986 IX R 167/93, a. a. O.; vom 31. März 1992 IX R 245/97, BStB1 II 1992, 890; vom 25. August 1992 IX R 320/87, BStB1 II 1993, 105; vom 22. März 1994 IX R 28/91, BFH/NV 1995, 16); durch diese Differenzierung soll vermieden werden, dass bei der Verteilung und damit einkommensteuerlichen Zuordnung von Einkünften familienrechtliche Unterhaltspflichten eines Miteigentümers bzw. Gesellschafters (vgl. § 12 Nr. 1 EStG ) oder sonstige, als steuerlich unbeachtliche Einkommensverwendung zu qualifizierende Zuwendungen im Sinne von § 12 Nr. 2 EStG eine Rolle spielen (vgl. auch z. B.

    BFH-Urteile vom 7. Oktober 1986 IX R 167/83 und vom 22. März 1994 IX R 28/91, a. a. 0.).

  • FG Köln, 22.07.1998 - 12 K 5551/93

    Zurechnung der Einkünfte bei Miteigentümergemeinschaft

    (BFH-Urteil vom 22.03.1994 IX R 28/91, BFH/NV 1995, 16).
  • FG München, 23.09.2003 - 6 K 3184/02

    Vom Zivilrecht abweichende Aufteilung bei den Einkünften aus Vermietung und

    Steuerrechtlich ist eine solche Vereinbarung nach ständiger Rechtsprechung bei der Zurechnung der Einkünfte dann zu beachten, soweit in ihr keine Verwendung des Einkommens zu sehen ist, sondern sie ihren Grund im Gemeinschaftsverhältnis hat (vgl. Urteil des BFH vom 22. März 1994 IX R 28/91, BFH/NV 1995, 16).
  • FG Schleswig-Holstein, 15.11.1995 - IV 152/95

    Anteilige Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für einzelne

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  • FG Düsseldorf, 27.10.2006 - 18 V 3174/06

    Rechtmäßigkeit eines Umsatzsteuerbescheides bei Schätzung der Umsätze wegen

    Wegen der Eilbedürftigkeit des Aussetzungsverfahrens findet eine Beschränkung der Sachverhaltsprüfung auf den Akteninhalt der Finanzbehörde und auf präsente Beweismittel statt; weiter gehende Sachverhaltsermittlungen des Gerichts sind nicht geboten (BFH-Beschluss vom 21.07.1994 IX B 78/94, BFH/NV 1995, 16).
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